Wissenschaftliche MitarbeiterInnen an der TU Dresden können mittlerweile ein Lied davon singen: Das ewige Leid der befristeten Arbeitsstellen. Sie werden nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) angestellt. Dieses erlaubt den Universitäten, ihre MitarbeiterInnen bis zu 12 Jahre lang befristet zu beschäftigen. Im Extremfall sind das in sechs Jahren 25 befristete Arbeitsverträge. So geschah es bei einem Mitarbeiter der TU Dresden, der dagegen geklagt hat. Mit Erfolg – Das Arbeitsgericht in Dresden hat nun seine Befristung für unwirksam erklärt. Das Urteil könnte Auswirkungen auf bis zu 200 wissenschaftliche MitarbeiterInnen an der TU Dresden haben.

Wie viele insgesamt von einer Befristung betroffen sind, was das WissZeitVG genau besagt und wie es an der TU Dresden weitergeht, darüber hat unser Redakteur Jasko mit Mathias Kuhnt, Pressesprecher der Mittelbauinitiative Dresden, gesprochen: