Schon lange werden in der SLUB (Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek) Bücher und andere Medien digitalisiert und in dieser Form angeboten. Doch bis jetzt galt: Wenn dies ein Verlag nicht wollte, durfte es die jeweilige Bibliothek auch nicht. Nun kam eine solche Klage eines Verlages gegen die Technische Universität Darmstadt vor den Bundgesgerichtshof, mit einem richtungsweisenden Ausgang für alle deutschen Unibibliotheken.

Die Beklagte ist auch berechtigt, im Verlag der Klägerin erschienene Bücher ihres Bibliotheksbestandes zu digitalisieren, wenn dies erforderlich ist, um diese Bücher an elektronischen Leseplätzen ihrer Bibliothek zugänglich zu machen.

Pressemitteilung des BGH vom 16.4.2015

Doch welche Auswirkungen hat das Urteil nun für die SLUB und die Dresdner Studierenden? Aus diesem Grund haben wir mit dem stellvertretenden Generaldirektor der SLUB gesprochen.

Das eröffnet für Bibliotheken erleichterten Zugang zu schaffen, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen: Die Inhalte müssen bereits eingekauft sein, sie müssen die Titel wirklich im Bestand haben und sie können nur so viele elektronische Exemplare bereitstellen, wie sie auch wirklich im Bestand haben.

Dr. Achim Bonte

Auch das Abrufen der digitalisierten Bücher wird nur in den Räumen der Bibliothek, an elektronischen Arbeitsplätzen, möglich sein. Dennoch eröffnet dies die Möglichkeit – ist ein Exemplar vergriffen – wenigstens in den Räumen der SLUB mit den Texten zu arbeiten.