Ende April hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), nach langem Streit, die Nachfolge der Exzellenzinitiative beschlossen. Die neue Bund-Länder-Initiative sieht vor, den Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalem Wettbewerb weiter zu stärken. Hierfür stehen jährlich 533 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Eine weitere Förderung von Graduiertenschulen ist hingegen nicht mehr vorgesehen.

Die neue Förderinitiative hat kein konkretes Enddatum. Damit schöpft man den Spielraum des von der Großen Kollation in Berlin 2015 geänderten Grundgesetzartikel 91b voll aus. In dem wird das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern für den Hochschulbereich gelockert. Zuvor war es dem Bund nicht erlaubt, dauerhaft den Ländern bei der Finanzierung der Hochschulen zu helfen.

Die TU Dresden hatte sich vor knapp vier Jahren um die zweite Förderperiode der Exzellenzinitiative beworben. Sie war mit allen drei Förderanträgen erfolgreich und darf sich seit dem, neben der Humboldt Universität in Berlin, als einzige ostdeutsche Universität Exzellenzuniversität nennen. Auch für die neue Förderrunde möchte sich die Universität bewerben.

Auf jeden Fall werden wir die beiden Exzellenzcluster wieder beantragen, natürlich in erweiterter Form, nicht eins zu eins das Gleiche. Wir werden mit Sicherheit noch drei bis vier weitere Anträge für Exzellenzcluster stellen und wir werden, was den Antrag auf Exzellenzuniversität angeht, sicherlich eine Fortführung und Weiterentwicklung unseres Zukunftskonzeptes stellen.

Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen, Rektor der TU Dresden

Grundvoraussetzung zur Förderung, auch als Exzellenzuniversität, ist die Förderrung von mindestens zwei Exzellenzclustern. 50 solcher Cluster können gefördert werden. Sie werden mit 385 Millionen Euro der 533 Millionen Euro Gesammtförderung unterstützt. Der Rest von 148 Millionen Euro steht acht bis elf Exzellenzuniversitäten zur Verfügung. Jede Einzeluni kann so jährlich auf 10 bis 15 Millionen Euro Förderung hoffen.

Wir können uns vorstellen, die eine oder andere Professur vorzeitig einzurichten, so dass bis zu sechs Jahre lang der derzeitig Lehrstuhlinhaber, die derzeitige Lehrstuhlinhaberin und zusätzlich schon sein Nachfolger, ihre Nachfolgerin da ist.

Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen, Rektor der TU Dresden

Aus den Förderrichtlinen der GWK geht hervor, das noch in größerem Maße als bisher, auch Maßnahmen im Bereich der forschungsorientierten Lehre, der Forschungsinfrastrukturen oder des Ideen und Wissenstransfers in die Wirtschaft gefördert werden können. Das kommt auch der TU Dresden zugute, die mit der TUDAG in diesem Bereich aktiv ist.
Über die konkreten Pläne informierte am Dienstagmittag der Rektor auch die Studenten und Mitarbeiter der TU Dresden.