Wer die neusten Filme sehen will, der geht ins Kino – oder auf KinoX.to. Es wird gestreamt was das Zeug hält. Die Vorgängerseite “kino.to” zählte 2011 zu den meistbesuchtesten Seiten in Deutschland. Die Betreiber wurden wegen Urheberrechtsverletzungen angezeigt und verurteilt, nun müssen sich auch die KinoX.to – Besitzer vor Gericht verantworten.

Unklarer ist da die rechtliche Frage für die User von KinoX.to. Kann ich belangt werden, weil ich mir Filme dort online angeschaut habe? Über diese Frage haben wir mit Stephan Suchy in der Funktube vom 30.10. gesprochen. Er ist Rechtsanwalt in Dresden und spezialisiert auf Medien- und Urheberrecht.