Anfang des Semesters waren manche Profs noch optimistisch. Ja, es gäbe diesen Zoff um das Onlineportal OPAL, auf dem Literatur für Unikurse hochgeladen werden kann, sagten sie. Aber es würde schon irgendwie zu einer Einigung kommen. Anfang Dezember verkündeten viele dann in ihren Kursen, dass wir uns im neuen Jahr nun doch selbst um die Texte kümmern müssen. Zurück an die Kopierer, wenn es nicht anders ginge.

Am vergangenen Freitag war die Verwirrung komplett. Medienberichte machten die Runde, bei denen es hieß: “Digital bleibt legal”. Nun hat jedoch auch der Rektor der TU Dresden, Hans Müller-Steinhagen, eine Vereinbarung bestätigt und sich in einer internen Mail mit entwarnenden Worten an seine Kollegen gerichtet:

Für Sie bedeutet das, dass Sie […] fremde, urheberrechtlich geschützte Schriftwerke oder Teile eines Schriftwerks […] vorläufig nun auch nach dem 31.12.2016 weiterhin geschützt über das Internet zur Verfügung stellen können.

Hans Müller-Steinhagen

Eine offizielle Bestätigung wird es voraussichtlich am Freitag, einen Tag vor Heiligabend geben. Campusradio Dresden hat den Streit der vergangenen Wochen und Monate verfolgt – und nun ein Studiogespräch aufgezeichnet, in dem die Hintergründe der Auseinandersetzungen und die Einigung erklärt werden.

Der Umgang mit Literatur auf OPAL musste überhaupt erst geändert werden aufgrund eines Gerichtsurteils. 2013 hat der Bundesgerichtshof der VG Wort Recht1 gegeben, dass die Pauschalvergütung2 digitaler Texte durch die Länder3 unzulässig ist.

Aus dem Bürokratendeutsch übersetzt heißt das:

  1. Die Verwertungsgesellschaft “VG Wort”, sozusagen die GEMA der Autoren, hat gegen die Online-Verbreitung der wissenschaftlichen Texte über Portale wie OPAL geklagt und Recht bekommen.
  2. Gestört haben sie sich vor allem daran, dass nicht die Reichweite eines einzelnen Texts ermittelt und abgerechnet, sondern pauschal vergütet wurde.
  3. Bislang hat die VG Wort die Gelder aus den Kassen der Bundesländer bekommen.

Im Herbst haben sich die VG Wort und die entsprechenden Minister der Bundesländer zwar auf einen neuen Vertrag geeinigt. Viele Hochschulen sträubten sich jedoch dagegen und kündigten die Kooperation mit der VG Wort auf. Ihr Argument: Eine Einzelabrechnung sei zu teuer und zu aufwendig. Auf OPAL hätte es dann einfach gar keine Texte mehr gegeben – und somit auch keine Einnahmen mehr für die Verwertungsgesellschaft.

Auf den letzten Drücker hat nun eine Arbeitsgruppe eine vorübergehende Einigung erzielen können, wie der Mail des Rektors zu entnehmen ist. Texte gibt es auch im kommenden Jahr online – allerdings dürfen nur die Kursteilnehmer Zugang haben, schreibt der Rektor.

Einer Einzelerfassung und Einzelabrechnung gegenüber der VG Wort bedarf es dazu nicht. Die Entfernung der betroffenen Materialien aus dem Netz ist bis auf weiteres nicht erforderlich.

Hans Müller-Steinhagen

Die Einigung ist ein vorweihnachtliches Geschenk an uns Studierende, das uns hoffentlich im Laufe des kommenden Jahres nicht wieder weggenommen wird. Denn: Einem der beteiligten Wissenschaftsministerien zufolge muss bis Ende September 2017 ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Wieder einmal.