Überall in Sachsen sind derzeit Wahlplakate mit (provokanten/prägnanten) Slogans zu sehen, wie “Abschieben schafft Wohnraum”, “Bezahlbares wohnen” oder Behauptungen wie “Streichen wir Bildungslücken vom Stundenplan”. Doch, Kann der Landtag so etwas überhaupt entscheiden?
Der Landtag darf als Gesetzgebendes Organ des Freistaates Sachsen nur Gesetze Erlassen, welche den Freistaat direkt betreffen. Das sind zum Beispiel die Gebiete Bildung, Kultur, innere Sicherheit und Umweltschutz. Alles was Deutschland betrifft, wird vom Bundestag beschlossen. Etwa Außenpolitik, Verteidigung und Steuerpolitik.
Neben der Gesetzgebung hat der Landtag auch andere wichtige Aufgaben. So kontrolliert der Landtag beispielsweise durch Diskussionen und Ausschüsse die Arbeit der Regierung des Ministerpräsidenten und beschließt den durch die Regierung vorgeschlagenen Haushalt. Also alle Ausgaben, welche von der Regierung getätigt werden.
Quellen:
Bundeszentrale für politische Bildung. (2015a, April 30). Landtage. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202066/landtage/
Bundeszentrale für politische Bildung. (2015b, April 30). Demokratie als Leitgedanke des deutschen Föderalismus. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/foederalismus-in-deutschland-318/159332/demokratie-als-leitgedanke-des-deutschen-foederalismus/
Landtag Sachsen. (n.d.). Der Sächsische Landtag. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/aufgaben/haushalt-9197.cshtml