Ein Beitrag von Merle Scharnhoop und Marco Muß

Weiter geht es mit unserem Programm zur Landtagswahl am 1. September in Sachsen. Diesmal mit einem Wahlprogramm Vergleich  zum Thema Hochschulpolitik. Was wollen die Partien in den nächsten 5 Jahren für die Universitäten und Hochschulen Erreichen? von CDU, SPD, Grünen, Linken, AfD, FDP und BSW haben wir uns die Programme angeschaut und für euch zusammengefasst.


CDU ab 1:13

Programm in 3 Punkten:

  1. Ländlichen Raum fördern
  2. Wissenstransfer in die Wirtschaft fördern
  3. Bürokratieabbau

AfD ab 3:26

Programm in 3 Punkten:

  1. Rückkehr zum Diplom und Magister
  2. Einschränken des Promotionsrechtes
  3. “Gender Ideologie” verbieten

SPD ab 5:05

Programm in 3 Punkten:

  1. Mehr Planbarkeit für Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
  2. Mehr Unterstützung der Studierenden
  3. Mehr und diverser Professor:innen

GRÜNEN ab 7:29

Programm in 3 Punkten:

  1. Mehr Unterstützung der Studierenden
  2. Klimaschutz
  3. Mehr Inklusion

BSW ab 9:10

Programm in 3 Punkten:

  1. Studio darf nicht von Sozialer Herkunft beeinflusst sein
  2. Bürokratie abbauen
  3. Bessere Förderung von Wissenschaftler:innen und Studierenden

LINKE ab 10:13

Programm in 3 Punkten:

  1. Bedingungen für Wissenschaftlichen Mittel und Unterbau Verbessern
  2. Bedingungen für Studierende Verbessern
  3. Inklusive Universitäten

FDP ab 12:25

Programm in 3 Punkten:

  1. Transferstrukturen von Wissenschaft und Wirtschaft fördern
  2. Bürokratieabbau
  3. Hochschulen und deren Abgeht besser für Wirtschaft nutzbar machen

Wir haben die Stura der TU Dresden zu einigen Forderungen der Parteien befragt:

 

1. Einige Parteien fordern in ihren Programmen, Studentische Räte in Studentische Parlamente umzuwandeln, was haltet ihr davon und wie ist das einzuordnen?

An der TU Dresden schaut es aktuell so aus: Der Studierendenrat der TU Dresden hat ein Plenum aus den Delegierten der Fachschaftsräte. Das Plenum kann Beschlüsse fassen und Personen in einzelne ausführende Ämter wählen.
Im Gegensatz dazu werden Studierendenparlamente in der Regel als Listenwahl von der gesamten Studierendenschaft gewählt. Weil dann nicht mehr die Fachschaftsräte Delegierte senden würden, würden die verschiedenen Studiengänge schlechter repräsentiert. Das Wahlergebnis hängt dann stärker an der Wahrnehmung der Dachorganisationen als an der Kompetenz der Delegierten. Das Plenum würde vermutlich “politischer” werden, damit meine ich, von Gruppeninteressen bestimmt. Das kann zu mehr Konflikten führen, statt gemeinsame Interessen zu verfolgen.
In jedem Jahr könnten sich je nach Zusammensetzung des Plenums Koalitionen bilden, die die Exekutive völlig verschieden besetzen würden. Das würde häufigere Umbrüche bedeuten, die langfristige Wissensweitergabe erschweren. Diese wäre aber z.B. für das Semesterticket wichtig.

2.In einem Wahlprogramm wird von der Normierung der Hoschulgruppen gesprochen dabei heißt es “Hochschulgruppen gesetzlich normieren und durch das Rektorat anerkennen lassen” wie ist das einzuordnen? Was für Konsequenzen ergeben sich daraus und wie wir es zur Zeit geregelt?

An der TU Dresden werden Studentische Hochschulgruppen vom Studierendenrat anerkannt. Mit der Anerkennung gehen an der TU Dresden gewisse Privilegieneinher, wie Raumbuchung, Plakatierung am Campus und Unterstützung durch den Studierendenrat mit Finanzierung, Organisatorischem und Öffentlichkeitsarbeit.Der Studierendenrat hat eine Richtlinie für die Anerkennung von Hochschulgruppen. Darin steht zum Beispiel die Bekenntnis zur Diskriminierungsfreiheit. Das Kriterium hat zuvor dazu geführt, dass einzelnen Hochschulgruppen die Anerkennung verwehrt wurde.Wir als Studierendenrat finden es nicht sinnvoll, die Anerkennung an Rektorate zu übertragen, da es um Studierendenanliegen geht. Ohnehin wird der Studierendenrat weiter entscheiden können, welche Gruppen er unterstützt und welchen er die Unterstützung verwehrt. Der Umweg über das Rektorat kann zu Verzögerungen führen und studentischen Initiativen schaden.Wir finden es wichtig, die Autonomie und studentische Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten. Daher kritisieren jeden Vorschlag grundsätzlich, Anerkennungen “von oben durchsetzbar” zu gestalten.

3. einige Parteien fordern den Austritt aus der Verfassten Studentenschaft. Was würde das für der Stura  bedeuten? Welche vor und Nachteile ergeben sich daraus für die Studierenden?

Zwischen 2012 und 2021 war es möglich, aus der verfassten Studierendenschaft auszutreten. Die Möglichkeit besteht nun nicht mehr. Ich begrüße die Abschaffung des Austrittsrecht und lehnen weiterhin ein Austrittsrecht aus der Studierendenschaft aus mehreren Gründen ab.
  • durch weniger Semesterbeiträge würde die Finanzierung von studentischen Projekten eingeschränkt
  • wenn Studierende austreten können, wird die demokratische Legitimation der Studierendenvertretung untergraben. Dann wäre der Studierendenrat nicht mehr für die gesamte Studierendenschaft “zuständig”
  • es tun sich neue Fragen auf, zum Beispiel, wer von Solidarmodellen des Studierendenrats profitieren darf, z.B. bezüglich Projektfinanzierung, oder wem das Semesterticket nützen darf
  • ich fände es schade, wenn Studierende lieber austreten wollen, vielleicht weil sie unzufrieden mit dem Studierendenrat sind, statt sich konstruktiv einzubringen

Früherer Beitrag über den Senat hier Nachhören.

Alle Wahlprogramm hier nachlesen.