Artikel 16 des Grundgesetzes gewährt allen politisch Verfolgten das Recht auf Asyl und gehört somit zu den wichtigsten Grundrechten eines demokratischen Rechtsstaates. Das nicht für Alle dieses Grundrecht so selbstverständlich ist, haben die letzten Monate vor allem in der sächsischen Landeshauptstadt gezeigt. Um Vorurteile gegenüber Flüchtlingen aufzuräumen und Fakten zu schaffen, konnte man am 30. Januar das Übergangswohnheim auf der Tharandter Straße 8 in Löbtau besuchen. Dabei standen Betreiber, Sozialamt und engagierte Bürger Rede und Antwort.

Wenn ihr euch engagieren oder einfach das Netzwerk “Willkommen in Löbtau” kennen lernen möchtet, dann seid ihr zum nächsten Treffen am 18. Februar in der Hoffnungskirche, Clara-Zetkin-Straße 30 eingeladen. Weitere Informationen zum Thema “Asyl” in Dresden findet Ihr auf den Seiten der Stadt.