Mit einem neuen Lebensabschnitt kommen viele neue Herausforderungen auf dich zu: Eine neue Stadt, eine nahezu unübersichtliche Universität, neue Leute und die vielleicht erste eigene Wohnung. Als Ersti hast du dich in den letzten Monaten schon durch einiges durchgefuchst, hast Seminarräume gesucht und gefunden, die verschiedenen Mensen durchgekostet und aus deinen WG-Mitbewohnern sind im besten Fall Freunde geworden. Doch du musstest auch lernen mit Geld umzugehen und Dinge wie ein neuer Schreibtischstuhl oder ein Fahrrad waren nach den ganzen Kneipentouren einfach nicht mehr drin. Doch dafür gibt es eine Lösung! Diese nennt sich Umzugsbeihilfe, beträgt 150 Euro und kann beim Studentenwerk in Dresden beantragt werden.

Es kann jeder Student beantragen, der erstmalig 2015 nach Dresden gezogen ist, man muss Student einer Hochschule sein, die die Stadt dafür benannt hat und man muss eben mit Hauptwohnsitz sich hier richtig gemeldet haben.

Karin Tzscherlich (Studentenwerk Dresden)

Wenn du also entweder an der TU, der HTW, an den Musikhochschulen, der Berufsakademie, der Evangelischen Hochschule oder der für Bildende Künste studierst, schnapp dir deine Unterlagen und auf in das Studentenwerk. Folgende Formulare darfst du dabei nicht vergessen:

Man muss persönlich kommen, das ist ganz wichtig. Man muss sein Personaldokument mitbringen, Ausweis oder Reisepass, man muss nachweisen, dass man im aktuellen Wintersemester immatrikuliert ist und die Meldebescheinigung vom Meldeamt, und die muss eben aus dem Jahr 2015 sein.

Karin Tzscherlich (Studentenwerk Dresden)

Das Antragsformular erhältst du Online oder direkt beim Studentenwerk. Wer seine Meldebescheinigung nicht mehr findet, kann sie sich für eine kleine Gebühr nochmal im Bürgerbüro ausstellen lassen. Durch die Umzugsbeihilfe konnten im letzten Jahr Studenten mit insgesamt 737.550  Euro unterstützt werden. Dabei gingen im Studentenwerk knapp 5.000 Anträge ein. Bei fast 8.000 Studienanfängern ist da aber noch Luft nach oben, denn jeder, der zum Studieren nach Dresden zieht, ist verpflichtet, seinen Hauptwohnsitz auch hier anzumelden. Und als Belohnung gibt es ja für wenig Aufwand 150 Euro. Zeit habt ihr noch bis zum 31. März, spätere Anträge kann das Studentenwerk nicht mehr annehmen.

Auf einen Blick:

  • Personalausweis (ggf. Reisepass)
  • Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2015/2016
  • Anmeldebestätigung, Meldebescheinigung oder Bestätigung der Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Umzugsbeihilfe mit deutscher Bankverbindung (eine Überweisung ins Ausland ist nicht möglich)

Umzugsbeihilfe im Studentenwerk